AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
der Firma FlyBy Air Service / Stand: 12.01.2014

AGB Stand 12.01.2014
AGB_FlyBy.pdf
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ALLGEMEINES In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen werden die folgenden Vertragsbedingungen Inhalt und Bestandteil des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Beförderungsvertrages:

1. Buchung und Bezahlung
1.1 Die Buchung kann sowohl mündlich, schriftlich als auch fernmündlich erfolgen. Die Buchung wird verbindlich entweder durch Zugang der Buchungsbestätigung beim Auftraggeber oder durch den schriftlich erteilten Auftrag oder durch einen Abschluss eines Beförderungsvertrages.

1.2 Liegt zwischen Anmeldung und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 8 Wochen, so ist das Luftfahrtunternehmen berechtigt, etwaige, ihr auferlegte Preiserhöhungen (z.B. Flughafengebühren, Treibstoffpreise usw.) an den Auftraggeber weiterzugeben. Sollte die Erhöhung mehr als 10% des Flugpreises betragen, sind beide Seiten berechtigt, innerhalb einer Frist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

2. Beförderungsleistungen
2.1 Die in der Auftragsbestätigung oder im Beförderungsvertrag angegebenen Zeiten sind für die FlyBy Air Service verbindlich. Für sonstige Störungen und Verspätungen des Flugbetriebes haftet die FlyBy Air Service nur für eigenes Verschulden nach Maßgabe von § 8. Der Fluggast hat Sorge zu tragen, dass er zeitig genug vor Abflug zur Abfertigung eintrifft. Für ein verspätetes Eintreffen von Passagieren kann die FlyBy Air Service nicht haften.

2.2 Die Beförderung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, ohne Begleitperson/en, bedarf der vorherigen Zustimmung und Vereinbarung mit der FlyBy Air Service.

2.3 Die FlyBy Air Service kann die Beförderung oder Weiterbeförderung von Fluggästen verweigern, wenn:
a) diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit und Ordnung geboten ist.

b) diese Maßnahme zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Vorschriften der Staaten geboten ist, von denen abgeflogen wird oder die überflogen oder angeflogen werden.

c) das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung derart ist, dass er einer besonderen Unterstützung durch die FlyBy Air Service bedarf, die der Luftfahrzeugführer nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gewähren kann; er erhebliche oder wiederholte Unannehmlichkeiten verursacht oder seine Anwesenheit anderen Passagieren nicht zugemutet werden kann; er sich selbst oder andere Personen/Gegenstände einer Gefahr aussetzt.

2.4 Im Falle einer z.B. durch Wetter bedingten Ausweichlandung wird ein Weitertransport zum eigentlichen Zielfughafen auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers vorgenommen. Muss das Luftfahrzeug am Ausweichflughafen für den Rück-/Weitertransport verbleiben, so werden die hierdurch Minderkosten dem Auftraggeber zurückerstattet bzw. gutgeschrieben.

2.5 Im Falle einer Mehrflugzeit durch außerhalb der Einflussnahme der FlyBy Air Service liegenden Flugrouten Änderungen, gehen die dadurch bedingten Mehrkosten, gemäß geschlossenem Beförderungsvertrag, zu Lasten des Auftraggebers.

2.6 Die FlyBy Air Service ist berechtigt bei etwaiger Nichtverfügbarkeit des gebuchten Luftfahrzeugs/Luftfahrzeugmusters den Auftrag mit einem anderen, adäquaten Luftfahrzeug durchzuführen.

3. Gepäck
3.1 Jedem Fluggast steht ein Gepäckstück von 10kg zu. Sollen größere Gepäckstücke, sperrige Gepäckstücke oder Reisekoffer transportiert werden, ist die im Vorfeld bei der Buchung mit der FlyBy Air Service abzustimmen.

3.2 Folgende Dinge darf ein Passagier nicht als Gepäck mit sich führen:
a) Materialen/Stoffe, die geeignet dazu sind, das Luftfahrzeug, dessen Einrichtungen und dessen Insassen zu gefährden, insbesondere Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende-, radioaktive-, magnetisierende-, leicht entzündliche, giftige oder aggressive Stoffe, ferner flüssige Stoffe jeglicher Art (ausgenommen solcher Flüssigkeiten, die der Fluggast in seinem Handgepäck zum Gebrauch mit sich führt).

b) Gegenstände, deren Beförderung im Luftfahrzeug nach den Vorschriften der Staaten von denen aus abgeflogen wird, die überflogen oder angeflogen werden, verboten sind.

c) lebende Tiere. Haustiere können nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung mit der FlyBy Air Service befördert werden.

3.3 Führt ein Passagier an seiner Person oder in seinem Gepäck Waffen jedweder Art mit sich, hier insbesondere Schuss-, Stich- oder Hiebwaffen als auch Sprühgeräte, die zu Verteidigungs- oder Angriffszwecken verwendet werden können, oder andere Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, so hat er dies vor Antritt der Reise der FlyBy Air Service anzuzeigen. Die FlyBy Air Service lässt die Beförderung derartiger Gegenstände nur zu, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Luftfracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden, im besonderen sind Waffen und Munition getrennt zu verpacken. Letztes gilt nicht für Polizeibeamte oder anderweitig zugelassenes Sicherheitspersonal, di in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum tragen einer Waffe berechtigt sind. Diese Personen haben die Waffen so zu sichern, dass sich auf keinen Fall ein Schuss unbeabsichtigt lösen kann.

4. Einreis- und Zollformalitäten
4.1 Der Passagier/Auftraggeber ist vollkommen selbst verantwortlich für das Vorhandensein sämtlicher für den geplanten Flug erforderlichen und benötigten Reisedokumente.

4.2 Der Passagier/Auftraggeber haftet gegenüber der FlyBy Air Service für Aufwendungen jeglicher Art, die durch Missachtung von Einreisebestimmungen seitens des Passagiers entstehen.

4.3 Ist gegebenenfalls der Passagier auf Anordnung einer Behörde wegen Verweigerung der Ein- oder Durchreise an seinen Abflugort oder einen anderen Ort zu verbringen, ist der Passagier/Auftraggeber verpflichtet, den auf diesem Transport anfallenden Preis der FlyBy Air Service zu entrichten. Die FlyBy Air Service kann zur Begleichung dieses Flugpreises die vom Passagier/Auftraggeber an die FlyBy Air Service gezahlten Gelder für nicht genutzte Beförderung oder die Besitz der FlyBy Air Service befindlichen Mittel des Passagier verwenden. Der bis zum Ort der Aus- oder Abweisung für die Beförderung gezahlte Betrag wird von der FlyBy Air Service nicht erstattet.

4.4 Auf das Verlangen von Zoll- oder anderen Kontroll- und Sicherheitsorganen hat der Passagier der Durchsicht seines Gepäcks beizuwohnen. Die FlyBy Air Service haftet nicht für durch Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehende Schäden.

4.5 Die FlyBy Air Service haftet nicht, wenn sie in gutem Glauben der Ansicht war, dass die nach ihrer Auffassung maßgeblichen Vorschriften die Beförderung eines Passagiers nicht zulassen, und aus diesem Grund diese verweigert. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der FlyBy Air Service.

5. Dienstleistungen an Bord von Luftfahrzeugen
5.1 Im Luftfahrzeug gereichte Getränke oder Snacks sind generell im Flugpreis inbegriffen. Für besondere Wünsche der Passagiere, die die Kosten der üblichen Leistungen übersteigen, wird ein Zuschlag erhoben.

6. Steuern, Abgaben und Zusatzleistungen
6.1 Steuern, Abgaben oder sonstige Entgelte, die durch Regierungs-, Kommunaloder andere Behörden, sowie vom Flughafenunternehmer in Bezug auf den Passagier oder für dessen Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind grundsätzlich zusätzlich zu entrichten, soweit diese nicht bereits im vereinbarten Flugpreis enthalten sind. Hierzu zählen unter anderem VIP-Service, Sondergebühren für Flughafennutzung, Zollabfertigung und Treibstoffversorgungskosten außerhalb der Regelbetriebszeiten. Des weiteren sind im Flugpreis folgende Dinge nicht enthalten: Enteisung, präventive Hangarierung, in sofern sie die sichere und störungsfreie Durchführung des Flugauftrages inklusive eventuell durchzuführender Positionierungsflüge betreffen. Ebenfalls sind die Kosten und Aufwendungen für evtl. Erforderliche Positionierungsflüge wegen am Zielflughafen nicht zur Verfügung gestellter Parkfläche nicht enthalten.

7. Rücktritt vom Vertrag
7.1 Der Passagier/Auftraggeber kann jederzeit vor Antritt des Fluges vom Vertrag zurücktreten. Hierfür maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in den Geschäftsräumen der FlyBy Air Service. Die Erklärung hat innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen.

7.2 Im Falle eines Rücktritts durch den Passagier/Auftraggeber steht der FlyBy Air Service ein pauschalierter Anspruch von Rücktrittsgebühren zu, der wie folgt vom Hundertsten des Flugpreises berechnet wird: Bis 72 Stunden vor Abflug 10%, bis 24 Stunden vor Abflug 20%, bis 12 Stunden vor Abflug 30%, innerhalb von 12 Stunden vor Abflug oder im Falle einer No Show 50%. Bei Absage nach Start des Luftfahrzeuges zum Positionierungsflug 100% des vereinbarten Preises. Hiervon unbeschadet bleibt das Recht des Passagiers/Auftraggebers, der FlyBy Air Service einen geringen Schaden nachzuweisen.

7.3. Wird der Flugauftrag von einem dritten Luftfahrtunternehmen ausgeführt, so gelten deren Stornierungsbedingungen.

8. Haftung und Verjährung
8.1 Die FlyBy Air Service haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Fluges nach Maßgabe des Warschauer Abkommens sowie der EU-Verordnung 889/2002 über die Beförderung von Fluggästen und Gepäck. Die FlyBy Air Service haftet nicht für durch Ausweichlandungen entstehenden zusätzliche Transportaufwand sowie für Flugausfälle durch Wetter und Verspätungen bedingt durch Ereignisse, die sich der Einflussnahme der FlyBy Air Service entziehen, insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Sabotage, ungünstigen Slots sowie technischen Defekten. Der Passagier/Auftraggeber ist verpflichtet, auftretenden Schaden so gering wie möglich zu halten und hat auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens unverzüglich hinzuweisen. Alle auftretenden Schäden sind der FlyBy Air Service unverzüglich anzuzeigen. Diese Anzeige bedarf der Schriftform.

8.2 Für Schäden die nicht durch die FlyBy Air Service selbst verursacht worden sind, wird keinerlei Haftung übernommen.

8.3. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Beförderungstag, solche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren 3 Jahre nach dem Beförderungstag.

9. Nebenabreden
9.1 Nebenabreden bedürfen generell der Schriftform

 

 

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letzte Aktualisierung 20.08.2014